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Kavan Competition Air/Heli 30 % Nitro 5l
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KAVAN AIR/HELI Competition 30 % Nitro – Treibstoff für Renn-RC-Flugzeuge/Hubschrauber
Glühender Kraftstoff für Zweitaktmotoren für Spitzenkunstflug und extremes 3D-Fliegen, geeignet für Rennhubschrauber und -flugzeuge. Es sorgt für blitzschnelle Reaktion, hohe Leistung und zuverlässigen Betrieb auch bei extremen 3D-Kurven.
Geeignet für Hubschraubermotoren der Klassen .30-.90: OS MAX, Thunder Tiger, YS, ROSSI usw.
Geeignet für Zweitakt- und Viertakt-Flugzeugmotoren für F3A- und 3D-Modelle, die einen hohen internen Inhalt erfordern: YS, OS MAX usw.
- 22 % hochwertiges Fuchs-Synthetiköl für zuverlässigen Betrieb und perfekte Schmierung
- 30 % Nitromethan für extrem hohe Leistung
- Optimierte Additivkombination für hohe Temperaturstabilität, leichtes Starten und extrem hohe Höchstgeschwindigkeit
- Korrosionshemmer für eine lange Lebensdauer des Motors
- Blaue Farbe zur einfachen Überprüfung des Kraftstoffstands im Tank (der Farbstoff hat keinen Einfluss auf den Betrieb oder die Einstellung des Motors)
- Entwickelt und hergestellt in Deutschland
Verpackung: 5 Liter Kanister.
Die Steuer wird gemäß dem Verbrauchsteuergesetz vom Modellkraftstoff erhoben. Das bedeutet, dass Modellkraftstoff nach dem Verbrauchersteuergesetz steuerpflichtig ist und 12,84 CZK pro Liter beträgt. Der Preis wird inklusive Verbrauchssteuer angezeigt.Das Produkt enthält Stoffe, die als gefährlich im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft sind. Ausführliche Informationen finden Sie im Bereich „Downloads“.
Der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz oder die Verwendung dieses Produkts durch die breite Öffentlichkeit ist durch die Verordnung (EU) 2019/1148 eingeschränkt. Alle verdächtigen Transaktionen sowie das Verschwinden und Diebstähle erheblicher Mengen sollten der zuständigen nationalen Kontaktstelle gemeldet werden
Verkauf und Zulassung von Nitromethan enthaltenden Modelltreibstoffen
Einer der Ausgangsstoffe von Explosivstoffen, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148 und dem Gesetz Nr. 225/2022 Slg. Beschränkungen unterliegen. zu Ausgangsstoffen von Explosivstoffen und zur Änderung der damit verbundenen Gesetze Nitromethan ; Daher ist es ab dem 1. Februar 2021 nur noch möglich, Modelltreibstoffe mit einem Gewichtsanteil von bis zu 16 % Nitromethan an Verbraucher zu verkaufen. Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/1148 ist der Verkauf von Kraftstoffen mit einem höheren Nitromethangehalt nur an gewerbliche Verwender möglich, bei denen es sich um natürliche oder juristische Personen oder eine öffentliche Einrichtung oder eine Gruppe solcher Personen oder Organisationen handelt, die nachweislich einen Bedarf haben ein Ausgangsstoff für Explosivstoffe, der für die Zwecke seiner gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit Beschränkungen unterliegt. Beim Verkauf muss die Identität überprüft und der Verkauf registriert werden. Die Aufzeichnungen müssen für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren aufbewahrt und den zuständigen Behörden (ČBÚ) auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Da in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates Nitromethan als einer der Stoffe aufgeführt ist, für die gemäß Artikel 5 Absatz 3 für Konzentrationen im Bereich von 16–100 Gewichtsprozent Nach dieser Verordnung ist es zulässig, sie aufgrund einer Genehmigung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wir werden versuchen, in Zusammenarbeit mit dem Verband der Modellbauer der Tschechischen Republik sicherzustellen, dass dies durch die entsprechende staatliche Verordnung oder Verordnung ermöglicht wird.
Weitere Details finden Sie hier: Explosives Precursor Alert
Ich habe zu Hause eine Treibstoffflasche mit 25 % Nitromethan – was soll ich tun?
Zuvor gekaufte Produkte mit einem Gewichtsanteil von mehr als 16 % Nitromethan, die rezeptfrei oder auf der Grundlage einer vor dem 01.02.2021 erteilten Genehmigung erworben wurden, dürfen von ihren Inhabern bis zum 02.02.2022 (bzw. bis zum Ablauf der Genehmigung) verwendet und gelagert werden ursprüngliche Genehmigung - je nachdem, was früher eintritt). Danach ist dies nur noch auf Grundlage einer aktuell gültigen Erlaubnis möglich, die nach dem 1. Februar 2021 ausgestellt wurde.